Verfahren

Grundlage für die Vergabe der Lehrpreise ist ein folgendes Vorgehen:

Zunächst können Fachbereiche sowie Fachschaften Dozentinnen und Dozenten benennen, die in den Wettbewerb einbezogen werden sollen. Pro Fachbereich können maximal vier Dozentinnen/Dozenten für den Lehrpreis des Landes RLP nominiert werden. Im Sinne des geschlechterparitätischen Ansatzes sollen gleich viele Dozentinnen und Dozenten pro Fachbereich nominiert werden. Bis zu drei Nominierungen sollten nach Möglichkeit durch den Fachbereichsrat, die vierte durch Studierendenvertreterinnen und -vertreter der Fachschaft erfolgen. In Fachbereichen, in denen einzelne Fächer durch verschiedene Fachschaften repräsentiert werden, sind die Vertreterinnen und -vertreter der Fachschaft dazu angehalten, einvernehmlich eine/n Lehrende/n zu nominieren.

Anschließend werden mit Unterstützung des Hochschulevaluierungsverbunds Studierendenbefragungen in den Veranstaltungen der für den Lehrpreis des Landes RLP vorgeschlagenen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt.

 

Nach Abschluss der Durchführung aller Lehrveranstaltungsbewertungen (voraussichtlich bis Februar 2024) werden auf Grundlage der aggregierten Daten aller im Verfahren berücksichtigten Veranstaltungen – getrennt nach Hochschule und Universität sowie nach Fächergruppe – die Preisträgerinnen und Preisträger ermittelt.

 

Im Rahmen der Preisverleihung, die im Frühjahr 2024 stattfinden wird, werden die Lehrpreise durch den Minister übergeben und die Preisträgerinnen und Preisträger ausgezeichnet.