Evaluation elektronischer Fernprüfungen (EelF)

Auftraggeber*in

Internes Projekt des Hochschulevaluierungsverbundes Südwest e. V.

 

Kooperationspartner*innen/Beteiligte

Rheinland-Pfälzische Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Universitäten

 

Laufzeit

2024 - 2025

 

Überblick und Ziele

In Folge der Corona-Pandemie wurde den rheinland-pfälzischen Hochschulen durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage ermöglicht, schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen als elektronische Fernprüfungen (elF) durchzuführen. Diese gesetzliche Basis ist mit der Landesverordnung vom 19. März 2021 zur Erprobung elektronsicher Fernprüfungen (FernPrüfProbV RP) gegeben. Die FernPrüfProbV RP bezieht sich auf die Möglichkeit der Modellversuche in Studium und Lehre nach § 17 (3) Hochschulgesetz. Jene Hochschulen, die im Zeitraum 2021 bis heute elektronische Fernprüfungen durchgeführt haben bzw. noch durchführen, sind danach verpflichtet, den Modellversuch wissenschaftlich zu begleiten und hinsichtlich seiner Wirksamkeit zu überprüfen. Die FernPrüfProbV RP läuft am 31. März 2026 aus. Ziel der Evaluation ist es daher wissenschaftlich fundierte Hinweise zur Entscheidung der Verlängerung und gegebenenfalls Gestaltung dieser gesetzlichen Grundlage zu liefern.

 

Untersuchungsdesign/Methodisches Vorgehen

Die Evaluation greift auf quantitative und qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung zurück. Zum Einsatz kommen standardisierte Online-Erhebungen, die sich an Lehrende und Studierende wenden, sowie Expert*inneninterviews mit relevanten Akteur*innen der o.g. betroffenen Gruppen (Lehrende, Administration, Fachbereichsleitungen, Hochschulleitungen, Studierendenvertreter*innen). Zudem werden – wenn möglich - vergleichende Analysen der Studienleistungen durchgeführt.

 

Zentrale Ergebnisse:

Bislang liegen noch keine zentralen Ergebnisse vor.