Der Lehrpreis des Landes Rheinland-Pfalz wird alle zwei Jahre durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) ausgelobt. Die Vergabe von individuellen Lehrpreisen hat zum Ziel, herausragende Leistungen in der Lehre zu würdigen und eine qualitativ hochwertige Lehre zu fördern. Zudem sollen die Lehrleistungen der rheinland-pfälzischen Hochschulen sichtbar gemacht und ein Anreiz zu einem weiteren Engagement im Bereich der Lehre geboten werden.
Insgesamt werden zehn Lehrpreise in verschiedenen Fächergruppen vergeben. Die Fächergruppen basieren weitestgehend auf den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes. Allerdings wurden Fächergruppen, die an rheinland-pfälzischen Hochschulen vergleichsweise selten vertreten sind, mit adäquaten Fächern zu größeren Einheiten zusammengefasst, so dass die Chance auf den Gewinn eines Lehrpreises pro Fächergruppe annähernd gleich hoch ist.
Fächergruppen Universitäten:
- Mathematik und Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Informatik sowie Medizin
- Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Sport, Kultur-, Sprach- und Geisteswissenschaften, Kunst und Musik sowie Theologie
Fächergruppen Hochschulen:
- Ingenieurwissenschaften und Informatik sowie Agrar- und Forstwissenschaften
- Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Kunst und Musik
Je Fächergruppe werden an Hochschulen zwei bzw. an Universitäten drei Lehrpreise vergeben, so dass an den Universitäten sechs und an den Hochschulen vier Lehrpreise gewonnen werden können. Die Lehrpreise sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert, die die Lehrpreisträgerinnen und Lehrpreisträger für dienstliche Zwecke frei verwenden können.
Der Hochschulevaluierungsverbund Südwest e.V. wurde mit der Durchführung des Verfahrens betraut.