Evaluationsverfahren des Hochschulevaluierungsverbundes

Das Evaluationsverfahren umfasst als modifiziertes Verfahren (Mainzer Modell) der internen und externen Evaluation ("peer-review") vier Schritte: Dem Entscheidungsprozess im Fachbereich folgen die interne Evaluation, die externe Evaluation sowie die Zielvereinbarung zwischen Fach und Hochschulleitung auf Grundlage der Evaluationsergebnisse.

  1. Entscheidungsprozess im Fachbereich
  2. Interne Evaluation
  3. Externe Evaluation
  4. Zielvereinbarung

Der Entscheidungsprozess im Fachbereich sollte im Vorfeld nicht nur das konkrete Verfahren sowie den angestrebten Zeitrahmen festlegen, sondern eine Verständigung über die grundsätzlichen Ziele und Prämissen der beabsichtigten Evaluation anstreben. Hierfür steht die Geschäftsstelle (ZQ) beratend zur Verfügung.

Die interne Evaluation hat zur Aufgabe, die Stärken und Schwächen des Faches in Form eines internen Evaluationsberichtes darzustellen. Grundlage dieses Berichtes sind neben der Berücksichtigung quantitativer Daten und der Darstellung der Struktur des Fachs qualitative Analysen, die an ein umfangreiches Verfahren aufeinander aufbauender Gespräche mit den einzelnen Statusgruppen bzw. einzelnen Einheiten des Fachs anschließen. Hierbei werden die Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Gesprächsrunden mit den Einschätzungen der nachfolgenden Gruppen kontrastiert, um in dieser Weise zu validen Ergebnissen zu gelangen, die nicht nur auf temporäre Fragen abstellen, sondern grundlegende strukturelle Stärken und Schwächen beschreiben. Die Erstellung des Berichtes liegt im Verantwortungsbereich des Faches und erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit der Geschäftsstelle.

Die externe Evaluation sieht die Begutachtung durch externe Fachkollegen aus anderen Hochschulen oder außeruniversitären Institutionen vor. Grundlage für dieses Gutachten ist neben dem internen Evaluationsbericht ein zweitägiger Besuch, bei dem die Erfahrungen der Lehrenden und Studierenden des Faches in Form von Gesprächsrunden und Einzelgesprächen Berücksichtigung finden. Die externe Evaluation schließt mit einem zunächst mündlichen und daran anschließenden schriftlichen Gutachten ab.

Auf Grundlage des externen Gutachtens sowie des internen Evaluationsberichts führen das Fach und Vertreter der Hochschulleitung Zielvereinbarungsgespräche, in denen Maßnahmen sowie der für deren Durchführung vorgesehene Zeitrahmen verbindlich festgelegt werden. Der Grundgedanke der Zielvereinbarungsgespräche ist aufgrund der Erfahrung, dass Probleme von Forschung, Studium und Lehre nicht zuletzt an den Schnittstellen zwischen Verantwortungsbereichen entstehen, die Regelung von persönlicher Zuständigkeit für Einzelfragen der Organisationsentwicklung im Fach.

Das Evaluationsverfahren nach dem Mainzer Modell hat als expliziten Gegenstand sowohl Studium und Lehre als auch Forschung und Praxisanbindung. Es fokussiert auf Fragen der Organisation und auf kollektive Leistungen im Bereich von Forschung und Lehre. Zwar liegen dem Evaluationsbericht vor allem mit Blick auf die Forschungsleistungen auch individuelle Daten zugrunde, doch stehen im Mittelpunkt der Evaluation Fragestellungen der Organisation.

Der Hochschulevaluierungsverbund führt Verfahren auf unterschiedlichen Ebenen durch. Er steht sowohl für die Evaluation einzelner Studiengänge sowie von Fächern und Fachbereichen als auch für Verbundevaluationen von Fächern aus unterschiedlichen Hochschulen zur Verfügung.