Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hochschulevaluierungsverbund

Verfahren

Zweistufiges Verfahren

 

Grundlage des Wettbewerbs ist ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt

In einem ersten Schritt ist von den Fachbereichen ein maximal zehnseitiger Antrag beim Hochschulevaluierungsverbund einzureichen.
Diese sollten einen hohen Konkretisierungsgrad haben (vgl. Anträge): 

2. Schritt

Die anhand dieses Antrags ausgewählten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einem zweiten Schritt zu einer mündlichen Präsentation und Diskussion vor der Kommission eingeladen.

Für die Förderung ausgewählte Projekte werden durch den Hochschulevaluierungsverbund begleitet und evaluiert. Nach Abschluss des Projekts wird ein zusammenfassender Bericht vom Fachbereich erwartet, der zentrale Erfahrungen des Projekts darstellt. Angaben zum formalen Aufbau dieses abschließenden Projektberichts können Sie hier herunterladen


Antragsteller
 

Antragsteller sind grundsätzlich die Fachbereiche rheinland-pfälzischer Hochschulen.
Die Anträge werden über die Präsidentin/den Präsidenten bzw. den Rektor der Hochschule beim Hochschulevaluierungsverbund in einfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form eingereicht.
Die eingereichten Anträge können sich auf einzelne Studiengänge, Gruppen von Fächern oder die Ebene des gesamten Fachbereichs beziehen.
Folgeanträge sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

 

 
Hochschulevaluierungsverbund, 08.06.2010
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