Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hochschulevaluierungsverbund

Datenschutz

Das Vorgehen sowie die Befragungsinstrumente wurden mit dem Beauftragten für Datenschutz des Landes Rheinland-Pfalz abgestimmt.

 

Adressmittlungsverfahren


Ein von der jeweiligen Hochschulleitung benannter Ansprechpartner stellt zur eigenen Nutzung die entsprechenden Absolventendaten (der Studierendensekretariate, der Landesprüfungsämter, der Fachbereiche etc.) zusammen. An die so ermittelten Adressen der Absolventen des Zeitraums SoSe 2007 bis SoSe 2008 wird ein Fragebogen versandt. Die Versendung der Fragebogen wird über das sogenannte Adressmittlungsverfahren vorgenommen. Dabei ist darauf zu achten, dass die jeweilige Hochschule auf dem zu versendenden Briefumschlag zunächst ihren eigenen Absender vermerkt, damit, wenn der Empfänger nicht bekannt ist und der Brief an den Absender zurückgeleitet wird, ausgeschlossen wird, dass das Zentrum für Qualitätssicherung und –entwicklung (durchführende Institution der Absolventenbefragung) als externer Dritter die Adresse zur Kenntnis bekommt. Mit dem Adressmittlungsverfahren bleibt der Zweckbindungsgrundsatz (vgl. § 13 BDSG) gewahrt. Zwar werden die Daten (hier die Adressen) nicht für den bei der Erhebung bestimmten Zweck genutzt, es findet jedoch keine Übermittlung an Dritte statt. Durch das Adressmittlungsverfahren wird die Nutzung personenbezogener Daten auf das Minimalmaß beschränkt. Schutzwürdige Interessen der betroffenen Bürger werden nicht beeinträchtigt.
Die Fragebögen selbst sind anonym gestaltet. Die Auswertung erfolgt absolut vertraulich durch die Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter des Zentrums für Qualitätssicherung und –entwicklung.

 

 
Hochschulevaluierungsverbund, 17.05.2010
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